Manipulation im Netz: Was der Digital Fairness Act für Nonprofits bedeutet

Manipulative Designpraktiken im Internet sollen stärker reguliert werden. Auch NGOs sollten prüfen, ob Spendenformulare, Dauerspenden und Fundraising-Tools künftig transparenter gestaltet werden müssen.
Von Karin Sommer
8. Juni 2026
Lesedauer: 3 Minuten
frei lesbar für alle

Gestaltungstricks im Internet sollen stärker reguliert werden. Auch NGOs sollten prüfen, ob Spendenformulare, Dauerspenden und Fundraising-Tools künftig transparenter gestaltet werden müssen.

„Nur noch 1 zu diesem Preis verfügbar“: Wer schon mal auf einer Vergleichsplattform ein Zimmer gebucht hat, kennt die manipulativen Einblendungen, die einen zum raschen Buchen verführen wollen. Solche und ähnliche manipulative Methoden im Internet könnten mittelfristig von der EU verboten werden. Die arbeitet nämlich gerade an einer neuen Verordnung, die das digitale Spielfeld fairer machen soll.

Obwohl der finale Gesetzestext des „Digital Fairness Act“ (DFA) noch nicht feststeht, zeichnet sich bereits eine Richtung ab. Der Konsumenten- und Konsumentinnen-Schutz steht dabei im Zentrum. Manipulativen Designpraktiken wird der Kampf angesagt – mit möglichen Folgen auch für das Online Fundraising.

Fokus auf unfaire Beeinflussung

Der DFA zielt vor allem auf problematische Mechaniken wie sogenannte Dark Patterns, süchtig machende Features, irreführendes Online-Marketing und intransparente Personalisierung ab. Nutzende sollen digitale Entscheidungen künftig frei von psychologischer Beeinflussung treffen können.

Was sind Dark Patterns?

Dark Patterns sind Gestaltungstricks auf Websites, in Apps oder Formularen, die Menschen zu einer Entscheidung drängen, die sie sonst vielleicht nicht oder nicht so schnell treffen würden. Also: Die Oberfläche sieht neutral aus, ist aber so gebaut, dass sie Verhalten lenkt.

Typische Beispiele:

  • künstlicher Zeitdruck: „Nur noch heute!“ oder Countdown, obwohl das Angebot morgen genauso gilt.
  • künstliche Verknappung: „Nur noch 1 verfügbar“, obwohl das nicht stimmt oder nicht nachvollziehbar ist.
  • vorausgewählte Optionen: etwa eine Checkbox für Newsletter, Zusatzkosten oder Dauerspende ist schon angehakt.
  • erschwerte Kündigung: Abschließen geht mit einem Klick, Kündigen nur über mehrere Menüs oder per E-Mail.
  • verwirrende Button-Gestaltung: Der gewünschte Button ist groß und farbig, die Ablehnung klein, grau oder schlecht auffindbar.
  • schlechtes Gewissen erzeugen: „Nein danke, ich möchte keine Kinder retten“ statt neutral „Nein danke“.
  • versteckte Kosten oder Bedingungen: wichtige Informationen erscheinen erst sehr spät oder sind optisch kaum erkennbar.

Im Online-Fundraising wäre nicht jede emotionale Ansprache automatisch ein Dark Pattern. Fundraising darf berühren, motivieren und Dringlichkeit zeigen. Kritisch wird es dort, wo Gestaltung täuscht, verschleiert, unnötig Druck macht oder eine freie Entscheidung erschwert.

NGOs nicht automatisch ausgenommen

Auf den ersten Blick scheinen klassische Spendenformulare von NGOs nicht im Zentrum der Regulierung zu stehen. Doch ganz ausgenommen sind sie wohl nicht. James Tamim, EU Digital Policies Analyst in Brüssel, warnt: „NGOs should probably not assume they are completely outside the discussion either.“ Denn sobald Fundraising-Prozesse ähnliche Mechanismen nutzen wie kommerzielle Anbieter, könnten sie unter dieselbe Logik des Konsumenten- und Konsumentinnen-Schutzes fallen.

Mögliche Auswirkungen auf Online-Fundraising

Auch manche NGOs nutzen psychologische Tricks im Online-Fundraising. Darunter fallen zum Beispiel vorausgewählte Dauerspenden-Checkboxen im Formular und die grafische Hervorhebung bestimmter Beitragsvorschläge. Da wiederkehrende Spenden ähnlich wie Abonnements behandelt werden, könnten zukünftig noch transparentere Informationen und einfache, gut auffindbare Kündigungsmöglichkeiten verpflichtend werden. Der Grundsatz soll zukünftig lauten: Eine Dauerspende muss so einfach zu kündigen wie abzuschließen sein.

Emotionale Trigger wie künstliche Verknappung oder Zeitdruck – beispielsweise wenn Spenden „nur heute“ verdoppelt werden – geraten stärker in den Fokus. Vermutlich wird es hier aber in erster Linie um falsche bzw. Intransparente Angaben gehen.

Heikel wird es auch bei der Personalisierung. Wenn zum Beispiel individuelle Spendenbeträge vorgeschlagen werden (Dynamic Ask), muss klar nachvollziehbar sein, warum gerade dieser Betrag angezeigt wird.

Zusätzliche Herausforderungen für Organisationen

Neben den direkten Auswirkungen auf das Design von Spendenprozessen ergeben sich weitere Risiken. Denn viele Nonprofits nutzen externe Fundraising-Tools. Setzen diese manipulatives Design ein, könnten Organisationen dafür mitverantwortlich gemacht werden. Außerdem wird mit der Verordnung der Aufwand bei Organisationen steigen, um sich rechtlich abzusichern.

Zeitplan: Noch kein akuter Handlungsdruck

Der Gesetzgebungsprozess steht noch am Anfang. Die Europäische Kommission wertet aktuell die Befragung von über 3.000 Bürgern und Bürgerinnen, Organisationen und Wirtschaftsverbänden aus und plant die Veröffentlichung eines ersten Entwurfs für das vierte Quartal 2026. Danach folgen Verhandlungen im Europäischen Parlament und im Rat.

Bis zur tatsächlichen Anwendung der Verordnung dürften noch mehrere Jahre vergehen. Realistisch ist ein Inkrafttreten frühestens zwischen 2028 und 2030.

Jetzt beobachten und vorbereiten

Auch wenn aktuell noch keine konkreten gesetzlichen Vorgaben existieren, ist die Richtung klar: Digitale Fairness wird zum Standard. Für NGOs bedeutet das, ihre Online-Fundraising-Strategien kritisch zu hinterfragen. Der beste Ansatz ist derzeit kein hektischer Umbau, sondern ein wachsames Auge auf die Entwicklungen und die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem finalen Gesetzestext.

Weitere Informationen vom Europaparlament gibt es hier: Digital Fairness Act
Digital Policy Spezialist James Tamim betreibt eine informative Website zum Thema: DigitalFairnessAct.com

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