IBAN-Namensabgleich: Spendenverluste bei Überweisungen vermeiden

Die Empfängerprüfung bei Online-Überweisungen soll vor Betrug schützen. Für gemeinnützige Organisationen können Warnhinweise jedoch problematisch werden. Was jetzt wichtig ist, um Spenden und Mitgliedsbeiträge zu sichern.
Von Karin Sommer
14. April 2026
Lesedauer: 4 Minuten
frei lesbar für alle
Frau an Laptop mit Warnhinweis IBAN-Namensabgleich Empfängerprüfung

Dieses Bild wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt und dient der Illustration.

Die Empfängerprüfung bei Online-Überweisungen soll mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr bieten. Für Non-Profits bedeutet sie eine zusätzliche Vertrauensprüfung, wenn der öffentlich bekannte Vereinsname vom registrierten abweicht. Wir haben bei Banken nachgefragt, was man tun kann.

Maria möchte an Misereor spenden. Sie kopiert die IBAN von der Webseite, tippt „Misereor“ ins Empfängerfeld und trägt den Betrag ein. Dann klickt sie auf „unterschreiben“ – aber es erscheint ein rotes Feld in dem steht, dass die IBAN nicht mit dem Empfänger übereinstimmt. Der Verein heißt nämlich offiziell „Bischöfliches Hilfswerk Misereor“, aber das weiß Maria nicht. Sie wird unsicher: Ist das jetzt die richtige Organisation? Sie hat keine Zeit, um nachzuforschen, schließt das Browserfenster und spendet nicht.

IBAN-Namensabgleich = Empfängerprüfung

Was Maria da erlebt hat, war die „Empfängerprüfung“, auch „IBAN-Namensabgleich“ genannt. Diese neue Prüfung hat direkte Auswirkungen auf das Fundraising von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen und kann – wie in Marias Beispiel – zum Verlust von Spenden führen.

„Der Name des Empfängers stimmt nicht mit dem bei der Bank hinterlegten überein.“

Die EU-Verordnung (EU) 2024/886 ist seit dem 19. Oktober 2025 in Kraft und verpflichtet Banken bei SEPA-Überweisungen zu prüfen, ob der eingegebene Empfängername mit dem bei der Bank hinterlegten übereinstimmt. So soll Betrug im Online-Zahlungsverkehr, beispielsweise durch manipulierte Rechnungen mit geänderten Kontodaten, reduziert werden.

Weicht der Name leicht ab, müssen ein Hinweis und der korrekt hinterlegte Name ausgespielt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das e. V. nicht angegeben wird. Gibt es gar keine Übereinstimmung, erhalten Überweisende eine Warnung. Die Überweisung kann zwar weiterhin ausgeführt werden, jedoch auf eigenes Risiko. Eine Rückholung fehlgeleiteter Beträge ist schwierig bis unmöglich.

Vereinsname und Markenname oft unterschiedlich

In der Praxis ergibt sich daraus für viele Vereine ein unsichtbares Problem: Der offizielle Vereinsname weicht oft vom bekannten Namen ab. Die „Lebensretter“ sind beispielsweise allgemein bekannt, der tatsächliche Name des Vereins lautet aber „Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG)“. Auch beim österreichischen Verein „NF Kinder – Hilfe für Neurofibromatose-PatientInnen und Angehörige Österreich“ geben Spendende meistens nur den gängigen Namen „NF Kinder“ an.

Verunsicherung und Vertrauensverlust bei Spendenden

Erscheint beim Überweisen der Spende die Fehlermeldung, ist die Verunsicherung oft groß: Bin ich hier richtig, kommt mein Geld beim richtigen Empfänger an? Das führt zu Spendenabbrüchen, von denen die Organisationen nie etwas erfahren. Abseits vom direkten Verlust von Einnahmen ist auch der Vertrauensverlust ein erhebliches Problem. Die Sorge, einem Betrug zum Opfer zu fallen, ist groß und real – und wird von einem „Warnhinweis“ beim IBAN-Namensabgleich befeuert.

Alias-Namen schaffen Abhilfe

Eine bisher noch nicht sehr bekannte Möglichkeit, diesem Problem zu begegnen, sind Aliase. Das sind zusätzliche Namen, die bei der Empfängerprüfung berücksichtigt werden können. Ob und zu welchen Konditionen dies möglich ist, hängt von der jeweiligen Bank ab. Wir haben bei einigen großen Banken in Deutschland und Österreich nachgefragt.

Sozialbank

Organisationen mit einem Konto bei der Sozialbank haben Glück: Bis zu fünf Aliase können kostenfrei und selbstständig online hinterlegt werden. Empfohlen werden Abkürzungen des Vereinsnamens, das Weglassen von “e. V.” oder die Nutzung von Marken- und Kampagnennamen. Die Bank unterstützt sogar bei der Analyse von häufig genutzten Namen. Auf der Webseite gibt es die Möglichkeit, ein Webinar zum Thema nachzusehen.

GLS Bank

Hier kostet die Einrichtung von bis zu fünf Aliasen einmalig 15 Euro. Dabei orientiert sich die GLS Bank an Registern, aber auch an Website-Namen. Bekannte Markennamen sind ebenfalls möglich. Der Antrag kann auf der Webseite der GLS Bank online abgegeben werden.

BayernLB

Bei der BayernLB wird es teuer: 10 Euro kostet die Nutzung von Aliasen pro Konto und Monat.

Postbank

Die Postbank verlangt für Alias-Namen Nachweise, zum Beispiel den Vereinsregisterauszug oder die Satzung. Die Einrichtung ist laut einem Sprecher der Postbank kostenfrei. Möglich sind auch Abkürzungen oder abweichende Schreibweisen. Jedenfalls wird aber ein Nachweis zur Einrichtung von Aliasen benötigt.

Commerzbank

Diese Bank ermöglicht eine unbegrenzte Anzahl an Aliasen und verlangt auch keinen Nachweis bei Abkürzungen und Markennamen. Über die anfallenden Kosten konnten wir bei unserer Recherche nichts in Erfahrung bringen.

Bank Austria

Die Bank Austria ermöglicht bis zu vier Aliase kostenfrei. Dabei gilt grundsätzlich, dass der Alias-Name zumindest einen Teil des vollen Namens enthalten muss. Anderslautende Namen müssen vom jeweiligen Kundenbetreuer überprüft werden.

Erste Bank und Sparkassen

Die Erste Bank und Sparkassen kommt ihren Vereins- und Stiftungskunden mit der kostenlosen Einrichtung einer sinnvollen Anzahl an Aliasen entgegen. Nötig ist dafür eine Plausibilitätsprüfung, das Antragsformular ist online verfügbar.

Raiffeisen Bank

Bei der Raiffeisen Stadtbank Wien können pro Konto maximal vier alternative Handelsbezeichnungen eingetragen werden. Die Aliase müssen dafür einen klaren Bezug zum Kunden aufweisen (z. B. Abkürzungen, Markennamen). Anträge können per E-Mail gestellt werden.

Was sollten Organisationen jetzt tun?

Um Spenden- und Vertrauensverlust zu verhindern, sollten Vereine und Organisationen sich an ihre Hausbank wenden und prüfen, ob und zu welchen Konditionen Alias-Namen möglich sind. Außerdem ist es wichtig, die Angaben von Zahlungsdaten zu überprüfen: Steht auf der Website, auf Überweisungsträgern und Briefen der korrekte Vereinsname oder ein eingetragener Alias? Langfristig ist es sinnvoll, den Empfängernamen überall zu vereinheitlichen.

Auch Daueraufträge und Mitgliedsbeiträge sind vom IBAN-Namensabgleich betroffen. Um Zahlungsabbrüche zu vermeiden, sollten die Spendenden aktiv informiert und gegebenenfalls aufgefordert werden, den Empfängernamen zu korrigieren.

Foto: mit Künstlicher Intelligenz erzeugt zur Illustration

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